Unsere Reisebedingungen – kurz & verständlich

Vertrag & Buchung

  • Vertragspartner ist Wortwerk LLC / Argo Reisen, Tbilisi (Georgien).
  • Mit der Buchung gibst du ein verbindliches Angebot ab.
  • Der Reisevertrag kommt mit unserer Buchungsbestätigung zustande.
  • Maßgeblich sind Reisebeschreibung, Buchungsbestätigung und die vollständigen AGB.

Zahlung

  • 30 % Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Buchung
  • Restzahlung
    • Gruppenreisen: 30 Tage vor Reisebeginn
    • Individualreisen: 14 Tage vor Reisebeginn
  • Tages- und Kurzreisen (bis 3 Tage): voller Preis bei Buchung
  • Bei nicht fristgerechter Zahlung können wir vom Vertrag zurücktreten.

Stornierung durch den Reisenden

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn: Anzahlung wird erstattet
  • 29–7 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
  • ab 6 Tage / No-Show: 100 % des Reisepreises
  • Du kannst nachweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

Umbuchungen

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn: kostenfrei
  • ab 29 Tage: 50 € Umbuchungsgebühr
  • Mehrkosten durch Leistungsträger können anfallen.
  • Bei Krankheit oder außergewöhnlichen Umständen sind kulante Umbuchungen oder Gutschriften möglich (kein Anspruch).

Mindestteilnehmerzahl & Absage durch uns

  • Mindestteilnehmerzahl bei Gruppenreisen: 7 Personen
  • Absage möglich bis 21 Tage vor Reisebeginn
  • In diesem Fall: 100 % Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen
  • Alternativ bieten wir ggf. Umbuchung oder Gutschrift an (freiwillig).

Außergewöhnliche Umstände

  • Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Sicherheitslagen) können wir vom Vertrag zurücktreten.
  • Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.

Programmänderungen

  • Geringfügige Änderungen (z. B. Reihenfolge, gleichwertige Unterkünfte) sind möglich.
  • Der Charakter der Reise bleibt erhalten.
  • Über wesentliche Änderungen informieren wir dich unverzüglich.

Versicherungen

  • Wir bieten keine Reiseversicherungen an.
  • Eine Auslandskrankenversicherung ist für Georgien verpflichtend.
  • Weitere Versicherungen (z. B. Reiserücktritt) empfehlen wir dringend.
  • Für fehlenden Versicherungsschutz übernehmen wir keine Haftung.

Pflichten der Reisenden

  • Gültige Reisedokumente und Einhaltung der Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
  • Pünktliches Erscheinen zu Treffpunkten
  • Beachtung lokaler Gesetze und Gepflogenheiten
  • Kosten aus Pflichtverletzungen trägt der Reisende selbst.

Haftung & Mängel

  • Wir haften bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  • Reisemängel sind unverzüglich vor Ort zu melden.
  • Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Reiseende geltend gemacht werden.

Rechtliches

  • Es gilt das Recht der Republik Georgien, soweit zwingende Vorschriften nichts anderes bestimmen.
  • Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

Hinweis

Diese Übersicht dient der besseren Verständlichkeit.
Es gelten ausschließlich die vollständigen AGB, die Sie im Folgenden finden sowie hier herunterladen können.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.   Vertragspartner und Geltungsbereich

Vertragspartner des Reisevertrages ist:

Wortwerk LLC
Samgori district, Varketili stlmt. 3, m/d II
bldg. 26, apt. N12
0163 Tbilisi, Georgien
+49 152 23408820
info@argo-reisen.de
Reg.-ID 406444922

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reiseverträge, die zwischen dem Veranstalter und dem Reisenden abgeschlossen werden.

2. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Buchung bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande.

Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind:

  • die jeweilige Reisebeschreibung
  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • die Buchungsbestätigung

3. Leistungsumfang und Leistungsbeschreibung

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reisebeschreibung, der Buchungsbestätigung sowie diesen AGB.

Angaben in Prospekten, auf Websites oder in sozialen Medien stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.

Optionale oder zusätzliche Leistungen sind nicht im Reisepreis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich als inkludiert ausgewiesen sind.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Anzahlung

Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises fällig.
Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung zu leisten.

4.2 Restzahlung

Der Restbetrag des Reisepreises ist wie folgt zu zahlen:

  • Gruppenreisen: spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
  • Individualreisen: spätestens 14 Tage vor Reisebeginn

4.3 Tages- und Kurzreisen

Für Tagesreisen sowie Reisen mit einer Dauer von bis zu 3 Tagen ist der volle Reisepreis bei Buchung fällig.
Dies gilt auch für kurzfristige Buchungen bis 14 Tage vor Reisebeginn.

4.4 Nichtleistung

Geht der vollständige Reisepreis nicht fristgerecht ein, ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten.

5. Rücktritt des Reisenden (Stornierung)

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

Es gelten folgende pauschale Stornokosten:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn: Rückerstattung der Anzahlung
  • 29 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
  • ab 6 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise:
    100 % des Reisepreises

Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Umbuchungen

6.1 Umbuchung auf Wunsch des Reisenden

Umbuchungen (z. B. Termin- oder Reiseänderungen) sind möglich:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn: kostenfrei
  • ab 29 Tage vor Reisebeginn: Umbuchungsgebühr in Höhe von 50 € pro Buchung

Eventuelle Mehrkosten durch Leistungsträger (z. B. Hotels, Transportunternehmen) trägt der Reisende.

6.2 Kulanzregelung

Bei Krankheit oder vergleichbaren außergewöhnlichen Umständen kann der Veranstalter aus Kulanz eine Umbuchung oder eine Gutschrift gewähren.
Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

7. Mindestteilnehmerzahl und Absage durch den Veranstalter

7.1 Mindestteilnehmerzahl

    Für Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen.

    7.2 Absagefrist

    Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn abzusagen.

    7.3 Rückerstattung

    Im Falle einer Absage durch den Veranstalter werden alle bereits geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet.
    Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Absage.

    7.4 Alternative Angebote

    Der Veranstalter kann dem Reisenden freiwillig eine Umbuchung auf eine andere Reise oder eine Gutschrift anbieten.
    Die Annahme eines Alternativangebots ist nicht verpflichtend.

    8. Absage aus außergewöhnlichen Umständen

    Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Sicherheitsrisiken) erheblich beeinträchtigt wird.

    In diesem Fall werden alle geleisteten Zahlungen vollständig erstattet.
    Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

    9. Änderungen des Reiseprogramms

    Der Veranstalter behält sich vor, geringfügige Änderungen im Reiseprogramm vorzunehmen, sofern diese aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten, wetterbedingten oder sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen erforderlich sind.

    Hierzu zählen insbesondere:

    • Änderungen einzelner Programmpunkte und ihrer Reihenfolge
    • der Austausch gleichwertiger Unterkünfte oder Transportmittel
    • zeitliche Anpassungen von Besichtigungen oder Aktivitäten

    Der Gesamtcharakter der Reise sowie der wesentliche Leistungsumfang bleiben hiervon unberührt.

    Über wesentliche Änderungen wird der Reisende unverzüglich informiert.
    Ein Anspruch auf Rücktritt oder Minderung besteht nur, sofern die Änderung erheblich ist.

    10. Reiseversicherung und Auslandskrankenversicherung

    Der Veranstalter bietet keine Reiseversicherungen an.

    Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie weiterer Versicherungen (z. B. Reiseabbruch-, Gepäck- oder Unfallversicherung) wird dem Reisenden dringend empfohlen.

    Für die Einreise nach Georgien ist eine gültige Auslandskrankenversicherung verpflichtend, die auch eine Behandlung im Ausland sowie einen medizinisch notwendigen Rücktransport abdeckt.
    Diese Versicherungspflicht besteht auch nach den Einreisebestimmungen des georgischen Staates.

    Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, eine entsprechende Versicherung abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen.
    Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Kosten, die aufgrund fehlender oder unzureichender Versicherungsdeckung entstehen.

    11. Leistungs- und Preisänderungen vor Reisebeginn

    Der Veranstalter behält sich vor, unwesentliche Änderungen von Leistungen vorzunehmen, sofern diese sachlich gerechtfertigt sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen.

    Preisänderungen sind zulässig, wenn sie sich aus:

    • einer Erhöhung der Beförderungskosten
    • einer Änderung von Steuern, Abgaben oder Gebühren
    • einer Änderung der Wechselkurse

    ergeben und spätestens 30 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden.

    Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, steht dem Reisenden ein kostenfreies Rücktrittsrecht zu.

    12. Mitwirkungspflichten des Reisenden

    Der Reisende ist verpflichtet:

    • über gültige Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) zu verfügen
    • die Einreise-, Visa-, Gesundheits- und Zollbestimmungen des Ziellandes einzuhalten
    • sich rechtzeitig an den vereinbarten Treffpunkten einzufinden
    • die geltenden Gesetze und landestypischen Gepflogenheiten zu beachten

    Kosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen, trägt der Reisende selbst.

    13. Haftung des Veranstalters

      Der Veranstalter haftet für Schäden des Reisenden nur bei:

      • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
      • Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

      Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

      Der Veranstalter haftet nicht für:

      • Leistungen Dritter, die lediglich vermittelt werden
      • höhere Gewalt oder unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
      • persönliche Risiken des Reisenden (z. B. Teilnahme an Aktivitäten, Straßen- und Witterungsverhältnisse)

      14. Mängelanzeige und Abhilfe

      Der Reisende ist verpflichtet, Reisemängel unverzüglich dem Reiseleiter oder dem Veranstalter anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

      Unterlässt der Reisende die Anzeige schuldhaft, können Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz entfallen.

      15. Kündigung nach Reisebeginn

      Der Reisende kann den Reisevertrag nach Reisebeginn nur kündigen, wenn die Reise infolge eines erheblichen Mangels beeinträchtigt wird.

      Der Veranstalter ist berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Reisende:

      • den Reiseablauf nachhaltig stört
      • andere Reisende gefährdet
      • den Anweisungen der Reiseleitung nicht folgt

      In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

      16. Ausschlussfrist für Ansprüche

      Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind vom Reisenden innerhalb eines Monats nach vertraglichem Reiseende gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

      Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche ausgeschlossen sein.

      17. Datenschutz

      Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
      Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die auf der Website des Veranstalters abrufbar ist.

      18. Rechtswahl und Gerichtsstand

      Es gilt das Recht der Republik Georgien.

      Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt.

      Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich, soweit gesetzlich zulässig.

      Für Klagen des Reisenden gegen den Veranstalter gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

      Wortwerk LLC
      0163 Tbilisi, Georgien

      19. Salvatorische Klausel

      Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.